Nach unzähligen Schuldenbereinigungen überrascht uns so schnell nichts mehr.
Eine Verbraucherinsolvenz dauert 3 Jahre. Aber besser ist es immer, man kann sie vermeiden.
Deshalb prüfen wir, ob die Forderungen gegen Sie überhaupt berechtigt sind, ob Ihnen vielleicht noch jemand Geld schuldet, ob z.B. Behörden einspringen können usw. Und dann entscheiden wir zusammen, was am besten ist. Deshalb kommen Sie schon zu uns, wenn es bereits kriselt.
Und Hände weg von Umschuldungen, denn die machen oft alles schlimmer.
Wir freuen uns, dass wir Herrn Wolfgang Göser zur Unterstützung bei unseren Schuldenbereinigungen gewinnen konnten.
Herr Göser war ca. 30 Jahre lang der Schuldnerberater am Landratsamt in Neu-Ulm.
Nach seiner Pensionierung könnte er sich eigentlich um seine Märklin-Eisenbahn und seine Enkel kümmern.
Aber ihm fehlen die Arbeit, die er geliebt hat und der Kontakt zu den vielen verschiedenen Menschen.
Und wir greifen mit Freude auf sein Wissen und seinen umfangreichen Erfahrungsschatz aus tausenden Schuldenbereinigungen zurück.
Eine Ersteinschätzung Ihrer Situation ist bei uns gratis.
Entscheiden Sie sich für eine Schuldenbereinigung, verhält es sich so:
1.
Wenn Sie am Monatsende nichts mehr übrig haben und auch über keine größeren Ersparnisse verfügen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Beratungshilfeschein.
Auch Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe haben in der Regel einen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein.
Dann kostet Sie das Verfahren 15 EUR.
Sprechen Sie uns ganz offen an, wir prüfen, ob Beratungshilfe für Sie in Betracht kommt; sie sind da nicht allein.
2.
Für Selbstzahler bieten wir eine Pauschale an. Mit dieser ist die komplette Schuldenbereinigung abgedeckt.
Die Pauschale richtet sich nach der Anzahl der Gläubiger, da sich hauptsächlich hiernach auch unser Aufwand richtet:
Für die ersten fünf Gläubiger berechnen wir eine Pauschale von 690 EUR. Dieser Betrag enthält 19% Mehrwertsteuer.
Für jeden weiteren Gläubiger kommen 50 EUR pauschal hinzu.
Haben Sie also beispielsweise 4 Gläubiger, beträgt die Pauschale 690 EUR. Haben Sie beispielsweise 8 Gläubiger, beträgt die Pauschale 840 EUR.
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