Wir vertreten seit über 20 Jahren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Wir kennen also beide Seiten.
Arbeitsrecht ist schwierig. Gehen Sie zum Anwalt.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sowieso. Wenn Ihnen am Monatsende wenig bleibt, beantragen wir Prozesskostenhilfe. Aber auch wenn Sie selbst bezahlen müssen, lohnt es sich in aller Regel trotzdem.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, bewahren Sie Ruhe. Auch wenn es schwer fällt. Sprechen Sie zuerst mit uns darüber, nicht mit Ihrem Arbeitgeber.
Hier einige Infos.
🧾 Ist meine Kündigung überhaupt rechtmäßig?
Wenn Sie seit mehr als sechs Monaten in einem Betrieb mit mehr als 10 Angestellten arbeiten, braucht der Arbeitgeber einen guten Grund für die Kündigung. Und den muss der Arbeitgeber auch noch beweisen. Daran scheitern viele Kündigungen.
Auch muss der Arbeitgeber viele Formalitäten beachten. Beispielsweise gibt es oft formelle Fehler bei der Betriebsratsanhörung.
Eine Kündigung muss außerdem schriftlich sein. Wichtig: Wenn nur mündlich gekündigt wird, nicht einfach zu Hause bleiben, denn dann gibt es für diese Zeit unter Umständen keinen Lohn.
🕒 Wann sollte ich mich bei der Arbeitsagentur melden?
Spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung müssen Sie sich arbeitssuchend melden, sonst kann es zu einer Sperrzeit kommen.
⚖️ Sollte ich Kündigungsschutzklage einreichen?
Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung bestehen, auf jeden Fall. Eine Kündigungsschutzklage empfiehlt sich speziell bei verhaltensbedingten Kündigungen, da diese in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitsamt nach sich ziehen.
🕒 Wann muss ich Kündigungsschutzklage einreichen
Spätestens 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung. Sonst kann man gegen die Kündigung meist nichts mehr machen.
📄 Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Nach einer Kündigung besteht außer bei betriebsbedingten Kündigungen mit Abfindungsangebot kein Anspruch auf eine Abfindung.
Eine Abfindung ist in der Regel eine Vergleichszahlung des Arbeitgebers, wenn er befürchten muss, dass die Kündigung unwirksam ist, er den Prozess verliert und den Lohn nachbezahlen muss.
Sie sollten stets sehr vorsichtig sein, wenn Ihnen der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet, wenn Sie nicht gegen die Kündigung klagen. Ebenso wie Aufhebungsverträge zieht dies regelmäßig eine Sperrfrist beim Arbeitsamt nach sich.
🧾 Muss in der Kündigung ein Grund drinstehen?
In der Kündigung selbst muss normalerweise kein Grund stehen (Ausnahme z.B. bei Azubis).
🛠️ Muss ich während der Kündigungsfrist weiterarbeiten?
Ja, Sie sind weiterhin zur Arbeitsleistung verpflichtet, es sei denn, sie wurden freigestellt (mit oder ohne Lohnfortzahlung).
🔄 Kann ich während der Kündigungsfrist kündigen, wenn ich einen neuen Job habe?
Ja, als Arbeitnehmer kann man jederzeit selbst ordentlich kündigen. Ist die Kündigungsfrist zu kurz, bietet sich hier ein Aufhebungsvertrag an.
🏥 Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Kündigung?
Sie bleiben über das Arbeitsamt / Jobcenter versichert. Wer hier keine Leistungen bekommt, muss sich selbst versichern.
Kündigt der Arbeitgeber während der Krankheit, springt die Krankenkasse für die Lohnfortzahlung ein. Krankengeld wird weiterbezahlt, wenn weiterhin lückenlose Krankschreibungen vorliegen.
Checkliste nach einer Kündigung
[ ] Zustellungsdatum der Kündigung dokumentieren
[ ] Kündigungsfrist prüfen (gesetzlich, tariflich oder laut Arbeitsvertrag)
[ ] Rechtmäßigkeit prüfen lassen (z. B. durch Anwalt oder Gewerkschaft)
[ ] Kündigungsschutzklage erwägen (innerhalb von 3 Wochen!)
[ ] Bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden (am besten persönlich). Wenn die Anwartschaftszeit nicht erfüllt ist, beim Jobcenter
[ ] Überstunden und Resturlaub klären und ggf. vorbehaltlich einer Kündigungsschutzklage geltend machen (manche Arbeitsverträge oder Tarifverträge enthalten zum Teil sehr kurze Verfallsklauseln, z.B. Zeitarbeit oder Sicherheitsbranche)
[ ] Ggf. Zwischenzeugnis anfordern
[ ] Letztes Gehalt kontrollieren
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